Handy im Auto: Was geht, was geht nicht

Telefonieren  mit dem Handy am Ohr während des Auto Fahrens oder auch das Verschicken von Textnachrichten ist ein No. Go. Und wird sanktioniert. Das weiß jede Autofahrerin und jeder Autofahrer.  Doch wie verhält sich die Rechtslage, wenn das Handy auf dem Beifahrersitz liegt und auf laut gestellt ist?  Oder das Navigieren mittels Google Maps oder anderen digitalen Dienstleistern ohne ständigen Blick aufs Display? Was geht, was nicht?

Nach einer Mitteilung der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) ist beides verboten, weil vorher das Gerät in die Hand genommen werden muss. Anders ist es dagegen bei einer Handyhalterung, wenn ein kurzer Blick zur Gerätebedienung genügt. Zum Telefonieren rät die GTÜ jedoch grundsätzlich zu einer Freisprecheinrichtung. Ältere, aber durchaus noch funktionierende Geräte kann man nachrüsten oder auf die Sonnenblende stecken.

In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung heißt es zur Benutzung elektronischer Geräte: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient […] nur benutzten, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen oder gehalten wird.“ Ausdrücklich gestattet sind jedoch eine Sprachsteuerung oder eine Vorlesefunktion.  

Sinnvoll ist die Handynutzung per Sprachsteuerung, über die viele moderne Fahrzeuge inzwischen verfügen. Dann bleiben auch beim Annehmen eines Anrufs beide Hände am Lenkrad, und genau das will der Gesetzgeber. Bei einer fest verbauten Freisprecheinrichtung gibt es in vielen Fahrzeugen Tasten fürs Annehmen und Auflegen am Lenkrad. In der Regel sind Gespräche mit dem Handy in der Hand erst dann gestattet, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Nicht aber, wenn die Start-Stopp-Automatik das Fahrzeug für ein paar Sekunden zum Stillstand bringt.

Auch wenn es zu keiner Gefährdung kommt, droht übrigens ein heftiges Bußgeld. Ein falsch genutztes Handy wird als Ordnungswidrigkeit mit 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung, sind 150 Euro fällig. Hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Baut man dagegen aufgrund der  unerlaubten Handynutzung einen  Unfall, beträgt die Strafe  neben dem Bußgeld von 200 Euro noch zwei Punkten und einen Monat Fahrverbot. Verschärfte Bestimmungen gelten übrigens für Fahranfänger. Werden  sie bei einer verbotenen Handynutzung erwischt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre und man wird zu einem sogenannten , Aufbauseminars „verdonnert.“