Liebe Leserin, lieber Leser …
ob Hund oder Katze, ob Kanarienvogel oder doch lieber was ganz Exotisches: Immer mehr Mitmenschen, nicht nur angeblich einsame Singles, verschönern sich ihren Alltag mit einem Haustier. Oder sie laden sich damit regelmäßige Verpflichtungen und eventuell gar Probleme auf. Je nachdem aus welcher Sicht man sich das besieht. Auf jeden Fall aber gilt: Auch Haustiere plagt irgendwann das Zipperlein und dann müssen sie zum Onkel Doktor. Wenn Ihnen auch so ein Gang mit Waldi oder Mieze bevor steht, sollten Sie vielleicht vorher einen Blick in die Garage ihres Tierarztes werfen, bevor Sie sich auf ins Wartezimmer machen.
Warum ich Ihnen das ans Herz lege? Nun, das Automobil kann durchaus Aufschluss über die Gewissenhaftigkeit eines Arztes geben. Dieser Meinung ist jedenfalls der Bundesfinanzhof, der einem Tierarzt und Autonarren einen ziemlichen Strich durch die Rechnung machte. Der BFH jedenfalls verweigerte besagtem Medicus dessen Ansinnen, die Kosten für – so die offizielle Diktion – „einen geleasten Sportwagen“ als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer abziehen zu können. Bei dem Fahrzeug, das habe ich dann nach Rücksprache erfahren, handelte es sich um einen Ferrari Spider mit etwas mehr als 400 PS und knapp 300 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Nun, zweifelsfrei steht fest, dass der Herr Doktor unter Zuhilfenahme dieser italienischen Schönheit wohl den schnellsten Weg zu einem leidenden Patienten oder dessen Herrchen / Frauchen gefunden hätte. Sofern er nicht auf irgendeiner deutschen Autobahn die Wartezeit im Stau verbracht hätte, was nicht aus zu schließen ist. Doch dieser Ansicht wollten sich die Finanz-Oberen offensichtlich nicht anschließen. Ein „ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer“, so der Bundesfinanzhof, leiste sich „einen solchen Repräsentationsaufwand unter Abwägung der Kosten und Vorteile“ nicht.
Punkt. Stempel! Aktenzeichen ! Akte zu! Hoch jauchze die deutsche Buchhalter-Seele!
Für einen „Tierarzt mit Kleintierpraxis bei Jahresumsätzen von etwa 800.000 Euro“ sei ein Ferrari Spider kein „angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug“, urteilte der Bundesfinanzhof. Erschwerend hinzu gekommen sei die Tatsache, dass der besagte Arzt das Fahrzeug nur an 20 Tagen in drei Jahren betrieblich genutzt hätte.
Welch ein Glück, liebe Leserinnen und Leser, dass wir doch unsere obersten Gesetzeshüter in Sachen Steuern und Betriebsausgaben haben. Und Gott sei Dank, finden die Herren Richter dann bei etwas Recherche in irgendeinem Wälzer auch noch einen Paragrafen, den man nur lange genug reiten muss, bis er passt um diesem aufgeblasenen Viehdoktor (pardon, so sagt man bei uns auf dem Land) den Spaß mal richtig zu vergällen. Wäre doch gelacht.
Ach ja, da fällt mir ein: Ich sollte mich mal mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen, was ich mit meinem privaten Oldtimer machen soll. Sie verstehen schon, wegen der Betriebsausgaben und so…
Nächste Woche wieder mehr aus dem Rückspiegel
Ihr Jürgen C. Braun