Wie immer um diese Jahreszeit ist der Reifen für die Autofahrerinnen und Autofahrer ein Thema. Vor allem wenn man in Mittelgebirgen wie Eifel oder Hunsrück wohnt, stellt sich die Frage: Umrüsten von Sommer- auf Winterreifen? Und wenn ja, wann. Oder doch lieber Ganzjahresreifen, sogenannten Allwetterreifen. Und welche Reifen sind bei welchen Witterungs- und Straßenverhältnissen überhaupt erlaubt?
Was (immer noch) viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen: Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung gibt jedoch eindeutig vor, dass Autobesitzer ihre Fahrzeuge im Winter für schnee- und eisbedeckte Straßen sicher ausrüsten müssen. Das nennt man eine „situative Winterreifenpflicht.“
Bei Glatteis, Schneematsch, Schnee, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen aufgezogen werden Aber auch Ganzjahresreifen sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen erlaubt. Wobei es allerdings erstens auf den verkehrssicheren Zustand der Reifen und die Kennzeichnung als Ganzjahresreifen ankommt. Diese Pneus sind nämlich auch im Winter erlaubt, wenn sie das bekannte Symbol des Bergpiktogramms mit einer Schneeflocke auf der Seitenwand aufweisen.
Ein weiterer wichtiger Parameter, wonach man einen verkehrssicheren Ganzjahresreifen erkennt, ist dessen Profiltiefe. Dabei darf die gesetzliche Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten werden. Dermaßen ausgerüstet, genießt man übrigens auch vollen Versicherungsschutz. Unter diesen Umständen sind Allwetterreifen auch im Winter erlaubt. Das wissen auch die Versicherungsgesellschaften.
Bilder: Charlys Autos