Noch hat der Winter in Eifel und Hunsrück noch nicht eingehalten. Doch erfahrungsgemäß wird es nicht mehr lange dauern, bis die ersten Rutschpartien auf Glätte und Nässe anstehen. Wie immer um diese Jahreszeit also ein paar nützliche Tipps und Hinweise, was zu beachten gilt unter diesen Umständen.
Nicht nur die Scheiben, sondern auch das Dach und die Motorhaube müssen von Schneelast befreit werden, um eine entsprechende Rundumsicht zu gewährleisten und dafür Sorgen zu tragen, dass keine gefährlichen Eisplatten durch die Gegen fliegen. Nach dem Anlassen des Motors die Klimaanlage anstellen um die Innenluft zu entfeuchten und das Beschlagen der Scheiben zu verhindern.
Dass man seine Geschwindigkeit anpasst und etwas Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug hält, versteht sich von alleine. Mangelt es an Traktion, sollte man bei Autos mit Schaltgetrieben im zweiten Gang anfahren und die Kupplung nicht „heulen“ lassen. Sehr leicht hat man dann auch den Motor wieder abgewürgt. Dunkle Stellen auf der Straße können auf Eisglätte hinweisen, und glitzernde Reflexionen sind ein Zeichen für Reifglätte. Das heißt: Ruhig bleiben, nicht mit den Hände am Lenkrad herumfuchteln, auskuppeln und im Schnee darauf achten, dass die Reifen Seitenführung aufbauen können.
Zum Thema Reifen nur soviel: Wer jetzt noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte dieses Auto stehen lassen. Alles andere ist fahrlässig. Zwar sind in Deutschland Winterreifen gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch wer bei schlechter Witterung mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Und jede Versicherung wird in einem solchen Fall die Zahlung verweigern. Wird das Auto allerdings zum Verkehrshindernis oder gar in einen Unfall verwickelt, dann drohen Geldstrafen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Als Winterreifen gelten rechtlich alle Reifen, die das Alpin-Symbol (stilisierter Berg mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke tragen. Das können auch Ganzjahresreifen sein. Auch wenn der Gesetzgeber nur 1,6 Millimeter vorschreibt, sollten Winterreifen mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. In Österreich gelten übrigens alle Reifen mit weniger als vier Millimeter Profiltiefe als Sommerreifen – egal, ob sie die Schneeflocke tragen oder nicht. Dort droht dann für Winterreifen mit zu wenig Restprofil eine Geldstrafe.